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Eine Kirchengemeinde lebt davon, dass Menschen sich mit ihrer Zeit, ihrem Engagement und ihren Ideen einbringen und so Gemeinde erlebbar machen. Wir sind dankbar, dass viele Menschen uns auch finanziell unterstützen – mit ihren Kirchensteuerbeiträgen (s.u.), ihrem Gemeindekirchgeld und ihren Spenden.

Gemeindekirchgeld und Spenden

Das Gemeindekirchgeld unterstützt unsere Gemeindearbeit ganz allgemein. Mit Spenden können Sie einzelne Projekte oder Bereiche der Gemeindearbeit unterstützen: die Kirchenmusik, die Arbeit mit Kindern und Familien, Bauaufgaben oder anderes. Entscheiden Sie nach Ihren Wünschen oder fragen Sie uns nach aktuellen Spendenprojekten.

Gemeindekirchgeld und Spenden für unsere Gemeinde erbitten wir auf das Konto:

Ev. Matthäus-Kirchengemeinde Berlin-Steglitz
Evangelische Bank
DE60 5206 0410 2303 9663 99
BIC: GENODEF1EK1

Bitte nennen Sie den Zweck, z.B. „Kirchenmusik“, „Treffpunkt Matthäus“, „Gemeindekirchgeld“. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung brauchen, geben Sie bitte Ihre genaue Anschrift auf dem Überweisungsformular an.

Gerne nehmen wir Ihre Spende auch in bar in unserer Küsterei gegen eine Spendenquittung entgegen.

Wir danken für Ihre Unterstützung!

Charlotte-Kieselbach-Stiftung

Die Charlotte-Kieselbach-Stiftung für den Bauunterhalt der Matthäuskirche Steglitz unterstütz unserer Gemeinde zum Erhalt unserer Kirche. Wenn Ihnen der Erhalt der Matthäuskirche am Herzen liegt, können Sie das mit einer Zustiftung unterstützen. Zustiftungen können auch als Nachlass in einem Testament verfügt werden.

Charlotte- Kieselbach-Stiftung für den Bauunterhalt der Matthäuskirche Steglitz
c/o Evangelische Matthäus-Kirchengemeinde Berlin-Steglitz
Schloßstraße 44, 12165 Berlin
Telefax: (030) 7915103

Für eine Zustiftung ist kein Mindestbetrag festgelegt. Sie können Ihren Stiftungsbetrag überweisen auf das Spendenkonto der Ev. Matthäus­Kirchengemeinde Berlin-Steglitz (Evangelische Bank, DE60 5206 0410 2303 9663 99, BIC: GENODEF1EK1), mit dem Verwendungszweck „C-K-Stiftung“ und Ihrer Adresse. Sie können die Zustiftung auch bar einzahlen in unserer Küsterei.

Sie erhalten von der Gemeinde eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Spende steuermindernd beim Finanzamt geltend machen können. Zurzeit können bei einer Stiftung 20 % des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden.

Für große Zustiftungen gelten besondere steuerliche Vergünstigungen wie die Abzugsfähigkeit auch bei Überschreitung der 20 %- Grenze, oder Verteilung des Stiftungsbetrages auf mehrere Steuerjahre.

Wenn Sie einverstanden sind, werden wir Ihren Namen und den Betrag in unserem Gemeindeblatt veröffentlichen und in einer Stifterurkunde festhalten. Wir danken Ihnen für die Aufmerksamkeit, die Sie Ihrer und unserer Matthäuskirche Steglitz gewidmet haben.

Genehmigt durch das Finanzamt für Körperschaften I (Steuernummer: 27/606/52273)

Kirchensteuer

Die Matthäus Gemeinde finanziert ihren Haushalt zum großen Teil über die Kirchensteuerzuweisungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Wir nutzen Ihre Kirchensteuer, dazu die Gehälter der Mitarbeiter:innen zu bezahlen, unsere Gebäude zu erhalten und das Gemeindeleben für alle zu gestalten. Vielen Dank an alle, die Kirchensteuer zahlen.

Mehr Informationen zur Kirchensteuer erfahren Sie hier

Spenden und Zuwendungen von Organisationen und Institutionen

Sie vertreten eine Firma, einen Verein oder eine Stiftung und sind noch auf der Suche nach einem guten Spendenzweck?

Sprechen Sie uns gerne an! Wir haben einige Bauprojekte für die wir noch Spenden und Zuwendungen suchen.

Wir danken den Institutionen und Organisationen die unserer Projekte bisher unterstützt haben:

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Ein besonderer Dank geht ebenfalls an die vielen Einzelspender, ohne die diese Projekte nie möglich gewesen wären.

Letzte Änderung am: 23.06.2023