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Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Anzahl der GKR-Mitglieder richtet sich nach Anzahl der Gemeindeglieder. 

Neben dem Pfarrern im Pastoralen Dienst gehören weitere 16 Personen dem GKR an. Hierbei handelt es sich um 14 gewählte Ältesten und Ersatzälteste. Außerdem zwei durch den GKR berufene Älteste. 

Die hälft des Gemeindekirchenrats wird alle 6 Jahre durch die Gemeindeglieder  durch Wahl neu besetzt.

Die aktuellen Mitglieder des Gemeindekirchenrats sind:

Manuela Bartl, Felix Becker, Viola Beyer-Kessling, Detlef Brüsse, Astrid Frahm, Paulus Hecker (Pfarrer), Marcus Howe, Dr. Hartmut Kühne, Anette Meiburg (Vorsitz), Heiko Reschke, Sabine Schorler, Uwe Spindeldreier, Dr. Christian Theobald, Dr. Claudia Wein, Lars Geiger, Barbara Schmithals, Gudrun Koch

Beirat

Der Beirat unterstützt den Gemeindekirchenrat bei der Entscheidungsfindung und repräsentiert die einzelnen Gruppierungen der Gemeinde. Er setzt sich daher aus Vertretern der Gemeinde-Gruppen zusammen.

Vorsitz: Peter Behrendt
Stellvertretung: Ute Behrens, Burkhard Knaut

Letzte Änderung am: 23.06.2023