Die Vermietung ist Samstags, Sonntags und in den Ferien möglich. Wie überall gibt es natürlich auch bei uns Regeln:
- Wir vermieten nur für private Zwecke.
- Auch Erwachsene können ihren Geburtstag im Jugendkeller feiern.
- Die mietende Person muss volljährig sein.
- In allen Räumen herrscht striktes Rauchverbot und auf dem gesamten Gemeindegelände herrscht striktes Spirituosenverbot.
- Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind einzuhalten.
- Die Räumlichkeiten müssen vom Nutzer selbst gereinigt bzw. in dem Zustand hinterlassen werden, in dem dieser die Räumlichkeiten vorgefunden hat. Dafür hat er in der Regel den Folgetag Zeit.
- Schäden, die während der Nutzung entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Hierfür wird vor Mietbeginn eine Kaution von 200,00 € bei dem Vertreter der Gemeinde hinterlegt.
- Nach 22:00 Uhr ist mit Rücksichtnahme auf die Nachbarn rund um das Gelände des Jugendkellers für Ruhe zu sorgen. Die Fenster müssen geschlossen bleiben, solange Musik läuft.
Die Miete beginnt mit dem Erscheinen der ersten Gäste und endet mit dem Gehen der letzten Gäste. Sie wird folgendermaßen berechnet:
- Basis: 2 Räume¹, 200€ Kaution
- 15€/h bei einem Kindergeburtstag + einmalige 10€ als Solidaritätspauschale³
- 20€/h bei Erwachsenenfeiern + einmalige 10€ als Solidaritätspauschale³
- 20€/h + 10€/h Aufwandsentschädigung² bei Jugendfeiern, ab 24:00 Uhr berechnen wir weitere 5€/h Miete sowie Aufwandsentschädigung!
Das Kleingedruckte:
Bei Kindergeburtstagen muss mind. ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.
¹Bei Kindergeburtstagen und Erwachsenenfeiern können bis zu 2 weitere Räume für jew. +5€/h dazugemietet werden.
²Bei Jugendgeburtstagen ist grundsätzlich ein Gemeindeverteter während der gesamten Mietdauer in einem separaten Raum anwesend! Dieser erhält die Aufwandsentschädigung.
³Sie können sich das schlichtweg nicht leisten? Argumentieren Sie mit uns, sprechen Sie mit uns!
Bei allen Veranstaltungen behält sich die Gemeinde vor, während der gesamten Veranstaltung einen Vertreter vor Ort zu haben.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir einen Termin nur dann blocken können, wenn der Vertrag unterzeichnet und die Miete hinterlegt worden ist!